Strafbarkeit juristischer Personen
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Strafbarkeit juristischer Personen befindet sich auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) in Art 181:
Art. 181
1 Werden mit Wirkung für eine juristische Person Verfahrenspflichten verletzt, Steuern hinterzogen oder Steuern zu hinterziehen versucht, so wird die juristische Person gebüsst.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Strafbarkeit juristischer Personen:
- Strafbarkeit jur. Personen gesetzlich festgelegt
- Verletzung von Verfahrenspflichten oder (versuchte) Steuerhinterziehung
- Verschulden eines Organs nachweisbar
Vorbehalt der alleinigen Bestrafung der handelnden Organe oder Vertreter.
Merke:
Eine juristische Person kann nicht wegen Steuerbetrug strafbar sein.







