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Voraussetzungen vollendete Steuerhinterziehung

Voraussetzungen der vollendeten Steuerhinterziehung:

  • Rechtskräftige Einschätzungsverfügung
  • Pflichtverletzung als Steuerpflichtiger:
    • Nichteinreichen oder Einreichen einer unwahrheitsgemässen oder unvollständigen Steuererklärung
    • Unterlassung oder unvollständiger Abzug der Steuer des an der Quelle Verpflichteter
    • Erwirkung einer unrechtmässigen Steuerrückerstattung oder eines unrechtmässigen Steuererlasses
  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen
  • Nichteintritt der Verjährung (10 Jahre)
    • Unterbesteuerung bzw. (teilweiser) Steuerausfall
    • Nicht oder nicht vollständige Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen

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