Voraussetzungen vollendete Steuerhinterziehung
Voraussetzungen der vollendeten Steuerhinterziehung:
- Rechtskräftige Einschätzungsverfügung
- Pflichtverletzung als Steuerpflichtiger:
- Nichteinreichen oder Einreichen einer unwahrheitsgemässen oder unvollständigen Steuererklärung
- Unterlassung oder unvollständiger Abzug der Steuer des an der Quelle Verpflichteter
- Erwirkung einer unrechtmässigen Steuerrückerstattung oder eines unrechtmässigen Steuererlasses
- Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen
- Nichteintritt der Verjährung (10 Jahre)
- Unterbesteuerung bzw. (teilweiser) Steuerausfall
- Nicht oder nicht vollständige Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen







