Voraussetzungen versuchte Steuerhinterziehung
Voraussetzungen der versuchten Steuerhinterziehung:
- Pflichtverletzung als Steuerpflichtiger:
- Nichteinreichen oder Einreichen einer unwahrheitsgemässen oder unvollständigen Steuererklärung
- Unterlassung oder unvollständiger Abzug der Steuer des an der Quelle Verpflichteter
- Erwirkung einer unrechtmässigen Steuerrückerstattung oder eines unrechtmässigen Steuererlasses
- Vorsätzliches Handeln oder Unterlassen (fahrlässiger Versuch nicht möglich!)
- Nichteintritt der Verjährung (4 Jahre)
- Entdeckung der Steuerhinterziehung durch Steuerbehörden vor rechtskräftiger Steuerveranlagung







