Scheinfirma
Merkmale
- Am statutarischen Sitz der Gesellschaft existiert nur ein Briefkasten, keine Räumlichkeiten (deshalb auch Briefkastengesellschaft genannt)
- Geschäftsführung befindet sich nicht am statutarischen Sitz
- Im Telefonbuchverzeichnis oft c/o-Adresse zu finden
- Oft ein weiteres Unternehmen, welches Leistungen des anderen Unternehmens in Rechnung stellt
Motive für eine Scheinfirma
- Anonymität (Unklar wer und wo für Gesellschaft arbeitet)
- Verschleierung von Geldströmen (zwecks Steuerhinterziehung)
- Durchführung von betrügerische Machenschaften (Erstellung von fiktiven Rechnungen durch Scheinfirma)
- Umgehung inländischer Rechtsvorschriften durch Gründung einer Scheinfirma im Ausland (zB. tieferes Stammkapital notwendig; lockerere Bilanzierungsvorschriften etc.)
Steuerstrafrechtliche Folgen
- Steuerhinterziehung: Bspw. Leitung von Geldströmen über ausländische Scheinfirma, so dass im Inland weniger Umsatz resp. Gewinn versteuert werden muss.
- Steuerbetrug: Bspw. Benutzung von fiktiven Rechnungen einer Scheinfirma um kleineren Gewinn einer Gesellschaft und somit tiefere Steuerbelastung zu erzielen.
Merke:
Steuerbehörden können die steuerliche Anerkennung einer juristischen Person verweigern, wenn diese offensichtlich ausschliesslich dazu dient, Steuern zu umgehen.
Zudem können auch im internationalen Verhältnis mit der internationalen Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen Strafverfahren wegen Steuerbetrug eröffnet werden.







