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Erbenhaftung

  • Erben treten in die steuerrechtliche Stellung des Erblassers ein
  • Keine Belangung der Erben für Steuerbussen/Freiheitsstrafen des Erblassers möglich

Aber: Pflicht der Erben zur Bezahlung der Nachsteuern (inkl. Verzugszinsen) des Erblassers. Unter gewissen Voraussetzungen Anwendung einer vereinfachten Nachbesteuerung

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